Was das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 für die Personalverwaltung bedeutet

Neue gesetzliche Vorgaben werfen in der Personalabteilung ganz praktische Fragen auf: Ab wann gelten die Änderungen? Sind bestehende Vereinbarungen ebenfalls betroffen oder nur neue Fälle? Und welche Beschäftigtengruppen müssen bei der Umsetzung berücksichtigt werden?

Das Budgetbegleitgesetz 2027/2028 bringt unter anderem Änderungen beim Telearbeitspauschale und bei der Altersteilzeit. Je nach Regelung gelten unterschiedliche Stichtage und Voraussetzungen. Für HR und Lohnverrechnung bedeutet das, bestehende Abläufe rechtzeitig zu prüfen und die jeweils relevanten Personaldaten im Blick zu behalten.

Telearbeitspauschale: Was ändert sich ab 2027?
Mit 1. Jänner 2027 entfällt die steuerliche Begünstigung des Telearbeitspauschales. Die Leistung wird damit steuer- und lohnnebenkostenpflichtig. Gleichzeitig fällt die bisherige Pflicht weg, Telearbeitstage am Lohnkonto zu erfassen.
Für Personalabteilungen ist das ein guter Anlass, die eigenen Abläufe rund um Arbeitszeiten und Telearbeit zu überprüfen. Welche Daten werden erfasst? Wo sind Arbeitszeiten dokumentiert? Und wie lassen sich die benötigten Informationen für interne Auswertungen und Abstimmungen bereitstellen?

Mit der digitalen Zeiterfassung von ZEUS® lassen sich Arbeitszeiten strukturiert dokumentieren. Das erleichtert den Zugriff auf Arbeitszeitdaten und unterstützt die tägliche Personalverwaltung. Das HR-Management ergänzt diese Prozesse durch die strukturierte Verwaltung von Personalinformationen.
Die steuerliche Behandlung des Telearbeitspauschales muss weiterhin anhand der geltenden Vorschriften beurteilt werden. ZEUS® schafft dafür keine automatische steuerliche Lösung, unterstützt aber die digitale Organisation der damit verbundenen Personalprozesse.

Altersteilzeit: Neue Rahmenbedingungen ab November 2026
Auch bei der Altersteilzeit ändern sich die Bedingungen. Die staatliche Förderung wird reduziert. Die neuen Regelungen gelten für Altersteilzeitvereinbarungen, deren Laufzeit nach dem 31. Oktober 2026 beginnt. Unternehmen sollten daher rechtzeitig prüfen, welche Arbeitszeitmodelle künftig sinnvoll sind und wie sich veränderte Arbeitszeiten auf die Einsatzplanung auswirken.

Hier kommt die Personaleinsatzplanung ins Spiel. Die ZEUS® Personaleinsatzplanung koordiniert Arbeitszeiten und Dienste. Die digitale Zeiterfassung dokumentiert dabei die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten und schafft eine nachvollziehbare Grundlage für die weitere Personalorganisation.
Gerade wenn sich Arbeitszeitmodelle verändern, ist es hilfreich, verfügbare Arbeitszeiten und geplante Einsätze übersichtlich zu verwalten. Die konkrete Berechnung des Lohnausgleichs und der staatlichen Förderung bleibt davon getrennt und muss nach den geltenden Bestimmungen erfolgen.

Digitale Prozesse entlasten die Personalverwaltung
Beide Änderungen zeigen, wie wichtig gut organisierte Personalprozesse sind. Neue Vorgaben müssen fachlich geprüft werden. Zusätzlich gilt es, Daten bereitzustellen, Abläufe abzustimmen und die Personalorganisation an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen.

Das ZEUS® Workforce Management verbindet die Zeiterfassung, HR-Management und Personaleinsatzplanung auf einer gemeinsamen Plattform. Unternehmen in Österreich können die passenden Funktionsbereiche entsprechend ihrem Bedarf einsetzen und ihre Personalprozesse schrittweise digitalisieren.
Das reduziert manuelle Arbeitsschritte bei der Verwaltung von Arbeitszeiten und Personalinformationen und erleichtert den Überblick im Tagesgeschäft. So bleibt mehr Zeit für die eigentlichen Aufgaben der Personalabteilung, von der Mitarbeiterbetreuung bis zur Organisation des laufenden Betriebs.