Österreichische Regelung zur Arbeitsaufzeichnung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) wirbelt momentan alle EU Länder auf, denn es besagt, dass alle Arbeitgeber verpflichtet sind den Arbeitsbeginn und das Arbeitsende ihrer Mitarbeiter zu erfassen.

Doch wie sieht das in Österreich aus?

Zuerst einmal regelt die Aufzeichnung der Arbeitszeit das Arbeitszeitgesetz (AZG) in Österreich. Der Arbeitgeber wird darin aufgefordert, Aufzeichnungen über die geleisteten Arbeitsstunden zu führen. Es gilt der Beginn und die Arbeitsdauer eines Durchschnittzeitraumes festzuhalten. Wenn eine Arbeitszeiteinteilung schriftlich festgehalten ist, müssen keine weiteren Zeiten protokolliert werden. Insofern der Angestellte diese Einteilung befolgt, wird keine weitere Erfassung für notwendig gehalten. Des Weiteren sind die Ruhepausen, welche jeder Mitarbeiter nach maximal sechs Stunden einzuhalten hat, aufzuzeichnen. Diese Pflicht hingegen entfällt nur ausschließlich bei einem festgesetzten Ruhezeitpunkt, der in einer Betriebsvereinbarung beschlossen wird.

Sogenannte Mindestvorschriften wurden schon innerhalb einer EU-Richtlinie festgelegt, welche die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Angestellten durch eine Angleichung der innerstaatlichen Arbeitsvorschriften verbessern soll. Daher ist es die Pflicht der Mitgliedsstaaten, dass jeder Arbeitnehmer konsequent seine Mindestruhezeiten einhält und dass es zu keiner Überschreitung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit kommt.

Es bleibt abzuwarten, wie der österreichische Gesetzgeber auf das EuGH Urteil reagiert. Derzeit befasst sich das österreichische Recht mit der Regelung wie sich der Arbeitgeber bei Außendienstmitarbeiter und Arbeitnehmern im Homeoffice zu verhalten hat. Angedacht ist, dass in beispielsweise genannten Fällen, der Arbeitgeber darauf verzichten kann, Beginn und Ende der tatsächlichen geleisteten Arbeitszeit aufzuzeichnen. Dadurch ist streng genommen auch die österreichische Regelung gemeinschaftswidrig.

Somit ist davon auszugehen, dass der österreichische Gesetzgeber sich mit Änderungen des Arbeitszeitgesetztes auseinandersetzen muss und daher zukünftig ein elektronisches Zeiterfassungssystem in jedem Betrieb einzuführen sein wird.

Wie auch immer diese Regelungen aussehen werden, mit dem digitalen Workforce Management von ISGUS sind die Arbeitgeber aller Bereiche der Wirtschaft und Verwaltung bestens gerüstet.

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