Seit 01.04.2021 regelt das offizielle österreichische Homeoffice-Gesetz die Handhabung mit Homeoffice-Tagen von Arbeitnehmern. Hierbei sind im Bereich der Arbeitszeiterfassung grundsätzlich dieselben Arbeitszeit- und Arbeitsruherechte bindend, wie bei der Verrichtung der Arbeit am Büroarbeitsplatz. Jedoch sind Arbeitgeber nun verpflichtet, die Anzahl der Homeoffice-Tage und die Höhe der ausgezahlten Homeoffice-Pauschalen im Lohnkonto ausweisen. Das heißt, dass die Daten im Lohnkonto ersichtlich sein müssen um im Lohnzettel weitergegeben werden können.