Die Umsetzung von Ruhezeiten mit Hilfe der digitalen Zeitwirtschaft

2021 sind in Österreich neue Regelungen für die Arbeitszeiterfassung in Kraft getreten, welche Unternehmen vor eine neue Herausforderung stellen - der vorgeschriebene Umgang mit Ruhezeiten während einer Kalenderwoche.

Laut Gesetz hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf circa 36 Stunden Ruhezeit während einer Kalenderwoche. Ausgenommen ist die Schichtarbeit, bei der sich die Ruhezeit dann auf 24 Stunden verkürzt - in einem Durchrechnungszeitraum von vier Wochen, dennoch 36 Stunden aufweisen muss. In der Regel fällt der gesamte Sonntag in diese Ruhezeit. Lediglich unter bestimmten Umständen, kann die Wochenendruhe, die normalerweise ab spätestens Samstag, 13 Uhr beginnen muss, auf einen Tag unter der Woche umgelegt werden. Hier spricht man dann von der sogenannten Ersatzruhe.

Mit ZEUS® - dem digitalen Zeiterfassungssystem von ISGUS - arbeiten Sie durchgehend sicher innerhalb dieser Vorgaben. Leistungsstarke Funktionen sorgen dafür, dass alle Ruhezeiten berechnet, angezeigt und überwacht werden können. Diese werden dann in einem definierten Sonderkonto aufgeführt. Transparente und digitale Prozesse erleichtern so das arbeiten.