Nachdem Homeoffice aufgrund der Corona Pandemie mehr und mehr an Stellenwert gewonnen hat und mittlerweile kaum mehr aus dem Arbeitsalltag vieler Unternehmen der unterschiedlichsten Branchen wegzudenken ist, hat der österreichische Nationalrat nun arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen beschlossen, die bereits zum 01.04.2021 in Kraft getreten sind.
Vorab wurde definiert, wann es sich um tatsächlich Homeoffice handelt. Demnach ist Homeoffice die Arbeitserbringung in der Wohnung, sowohl in der eigenen als auch in einem Nebenwohnsitz, in der eines Angehörigen oder Lebensgefährten. Homeoffice kann sowohl als Einzel- oder als Betriebsvereinbarung angeboten und genutzt werden. Dabei ist die Tätigkeit vollkommen unabhängig von informations- oder kommunikationstechnischen Medien wie einem Computer, sondern umfasst bspw. auch die Bearbeitung von Papierunterlagen.
Die Vereinbarung des Homeoffices ist schriftlich festzuhalten. Fehlt diese Schriftform führt dies jedoch zu keiner Nichtigkeit der Vereinbarung. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Weitere Rahmenbedingungen, die im Nationalrat beschlossen wurden, beziehen sich auf die Arbeitszeit sowie den Daten- und Arbeitnehmerschutz. Auch bei Bürotätigkeiten, welche sich besonders häufig ins Homeoffice auslagern lassen, gelten arbeitsstättenbezogene Vorschriften wie bspw. die Ergonomie eines Arbeitsplatzes. Diese finden in den Wohnungen der Mitarbeiter keine Anwendung. Dem Unternehmen wird darüber hinaus auch kein Betretungsrecht für die private Wohnung gewährt, es sei denn, dass dies mit Zustimmung des Arbeitnehmers geschieht. In puncto Datenschutz gelten die gleichen datenschutzrechtlichen Regelungen wie im Büro. Diese können in der entsprechen Einzel- oder Betriebsvereinbarung näher ausgeführt werden.
Aufgrund der Flexibilität stellt sich häufig die Frage nach der geltenden Arbeitszeit. Hierzu wurde festgelegt, dass sämtliche Bestimmungen des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes auch im Homeoffice gültig sind. Es sind also im Rahmen einer Homeoffice-Tätigkeit die allgemeinen Bestimmungen über die Höchstgrenzen der Arbeitszeit oder die einzuhaltenden Ruhezeiten zu berücksichtigen. Zur Kontrolle und Aufzeichnung für die Arbeitgeber eignet sich hierfür, auch das Zeiterfassungssystem im Homeoffice anzuwenden. Mit den Lösungen von ISGUS können Sie dies spielend leicht umsetzen. Die ZEUS® Zeiterfassung können Sie nicht nur am Terminal in den Geschäftsräumen nutzen, sondern per mobile App oder webbasierter Anwendung auch im Homeoffice. Konform zu allen geltenden Bestimmungen. Kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich individuell beraten.