Geimpft, genesen, getestet – 3G!
Die COVID-19 Pandemie führte nicht nur zu zahlreichen Veränderungen in der Arbeitswelt, die Pandemie hinterlässt auch ihre Spuren am Arbeitsplatz und zieht neue Regelungen mit sich.
Österreich führt ab dem 1. November 2021 die 3G-Regel am Arbeitsplatz ein. Die 3G-Regel tritt überall in Kraft, wo es am Arbeitsplatz zum Kontakt mit Menschen kommt. Die 3G-Pflicht gilt künftig explizit für Mitarbeiter/-innen innerhalb des Gesundheits- und Pflegebereichs, zudem benötigen auch Beschäftigte in Büros, Werkshallen, Kantinen und zahlreichen anderen Branchen einen Nachweis. Ausnahmeregelungen gelten nur für Tätigkeiten ohne direkten menschlichen Kontakt, wie beispielsweise Homeoffice.
Die 3G-Regel tritt nach einer 14-Tägigen Übergangsfrist in Kraft und wird somit am 15. November wirksam. Demzufolge entfällt die Maskenflicht am Arbeitsplatz für Beschäftigte, sofern der Arbeitgeber keine weiteren Regelungen vorschreibt. Das Tragen von Mund-Nasen-Schutz zusätzlich zum 3G-Nachweis gilt für Mitarbeiter/-innen im Alten- und Pflegebereich und in Spitälern. Personen ohne 3G-Nachweis am Arbeitsplatz werden dazu verpflichtet durchgehend eine FFP2-Maske zu tragen. Der Arbeitgeber ist zudem dazu verpflichtet stichprobenartige Kontrollen durchzuführen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer aktiv zu schützen.
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