Haushaltsplanung 2026 in den Kommunen <strong>» Digitalisierung berücksichtigen</strong>

Haushaltsplanung 2026 in den Kommunen » Digitalisierung berücksichtigen

Die Haushaltsplanung für das kommende Jahr stellt Kommunen vor große Herausforderungen: Das Budget muss effizient, transparent und wirkungsorientiert eingesetzt werden. Dabei darf die Digitalisierung nicht außer Acht gelassen oder vernachlässigt werden – sie ist eine Investition in die Zukunft Ihrer Gemeinde.

Als öffentliche Hand haben Sie die Möglichkeit, als Vorbild voranzuschreiten und moderne, transparente Verwaltungsabläufe zu etablieren. Digitale Lösungen erleichtern nicht nur die Arbeit mit den Bürgerinnen und Bürgern, sondern optimieren auch interne Prozesse und schaffen Entlastung für Ihre Mitarbeitenden. Effizienz in den Abläufen bedeutet mehr Zeit für wertschöpfende Tätigkeiten – zum Vorteil für die Kommune und ihre Bewohner.

Denken Sie vorausschauend und investieren Sie in ein digitales Workforce Management. Mit den flexiblen Modulen von ZEUS® gestalten Sie die Zeiterfassung digital, mobil und stationär – jederzeit und überall. Die ZEUS® Personaleinsatzplanung sorgt für eine transparente und zuverlässige Planung Ihrer Mitarbeitenden, sodass auch unerwartete Ereignisse wie Wintereinbrüche Ihre Betriebsabläufe nicht aus dem Gleichgewicht bringen.

Mit ZEUS® HR-Management digitalisieren Sie Ihre Personalakten und wiederkehrenden Personalprozesse mit nur wenigen Schritten – papierhafte Akten gehören der Vergangenheit an. Ein effizientes Aufgabenmanagement bindet alle Beteiligten ein und behält Einzelaufgaben stets im Blick.

Auch Ihre Buchhaltung profitiert: Die ZEUS® Betriebsdatenerfassung berücksichtigt Projekte und Kostenstellen direkt und ermöglicht einfache Abrechnungen sowie übersichtliche, transparente Berichte.

Schützen Sie, was es zu schützen gilt – mit der ZEUS® Zutrittskontrolle sichern Sie Ihre kommunalen Einrichtungen zuverlässig.

Ein wichtiger Hinweis für Ihre Planung: Die bis Ende Dezember 2025 befristete nationale Schwellenwerteverordnung wurde bis 31. März 2026 verlängert. Sie erlaubt unter anderem Direktvergaben bis 143.000 EUR netto. Das bedeutet, dass auch im ersten Quartal 2026 für bestimmte Vergabeverfahren weiterhin erhöhte Wertgrenzen gelten – ein wichtiger Faktor für Ihre Investitions- und Beschaffungsplanung.

Nutzen Sie die Vorteile der Digitalisierung für Ihre Kommune – planen Sie jetzt zukunftssicher und effizient mit ZEUS®.

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