Verschärfung der Arbeitszeitaufzeichnungspflichten in Österreich

Der Dienstgeber in Österreich hat fixe Durchrechnungszeiträume festgelegt. Das Arbeitsinspektorat überprüft daher, ob die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von 48 Stunden auch innerhalb eines beliebigen 17-Kalenderwochen-Zeitraumes eingehalten wurde. Ist dies der Fall, kann der Dienstgeber weiterhin seinen fixen 17-Wochen-Zeitraum fortführen.

Ergibt die Überprüfung jedoch einen Verstoß, so muss der Dienstgeber entweder ein rollierendes 17-Kalenderwochen-System einrichten oder wird bei der zuständigen Verwaltungsstrafbehörde angezeigt. Dies hängt von dem Schweregrad des Verstoßes ab.

Mit Hilfe der ZEUS® Zeiterfassung und der ZEUS® Personaleinsatzplanung können Sie eine individuelle Lösung für Ihr Unternehmen erstellen. Mit dem daraus resultierenden Workforce Management planen Sie den perfekten Einsatz Ihrer Mitarbeiter und können sich daher jederzeit einen Überblick über die Einhaltung des 17-Wochen-Zeitraumes verschaffen. Dank der ZEUS® Zeiterfassung wird die Zeitverarbeitung und die Datenübergabe an Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung zuverlässig automatisiert.

Darüber hinaus ist es Ihnen, als Vorgesetzter möglich, mit der ISGUS Lösung aktiv über eine bevorstehende Arbeitszeitverletzung per Mail oder Push Nachricht informiert zu werden. Dadurch haben Sie die Chance rechtzeitig einzugreifen und einen Verstoß zu verhindern.

Bei dem ZEUS® Workforce Management von ISGUS wird in permanenter Echtzeit geplant. Dank der ISGUS Lösung ZEUS® können auch kurzfristige Änderungen problemlos berücksichtigt werden.