Alle drei bis fünf Jahre findet in Österreich die Gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben und Beiträge (GPLB) statt. Diese Prüfung überprüft die Einhaltung der melde-, versicherungs- und beitragsrechtlichen Bestimmungen der Sozialversicherung, der Betrieblichen Mitarbeitervorsorge sowie die korrekte Abfuhr von Lohnsteuer und anderen lohnabhängigen Abgaben.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie eine Vielzahl von Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß vorlegen müssen, darunter:
Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben kann zu empfindlichen Strafen nach dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz führen, beginnend bei 1.000 Euro pro Mitarbeiter. Besonders häufige Fehlerquellen in der GPLB betreffen die Arbeitszeitaufzeichung, die Erfassung von Urlaubs- und Krankheitszeiten sowie die korrekte Handhabung von Überstunden und der Verteilung der Normalarbeitszeit.
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