In Österreich haben Arbeitnehmer Anspruch auf tägliche und wöchentliche Ruhezeiten, die durch das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geregelt sind. Diese gesetzlichen Vorgaben orientieren sich an EU-Rechtsnormen, die einen Mindestschutz für die Arbeitnehmer gewährleisten.
Was bedeutet Ersatzruhezeit?
Grundsätzlich sollen alle Ruhezeiten dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben persönlichen und sozialen Interessen nachzugehen und sich weiteren Tätigkeiten zu widmen. Dies dient dem Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Arbeitnehmer.
Die tägliche Ruhezeit beträgt mindestens elf Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraums, während die wöchentliche Ruhezeit einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 24 Stunden innerhalb von sieben Tagen vorsieht.
Die Ersatzruhe tritt in Kraft, wenn Arbeitnehmer während ihrer wöchentlichen Ruhezeit verpflichtet sind, zu arbeiten. In diesem Fall haben sie Anspruch auf eine Freistellung, die dem Umfang der geleisteten Arbeit in den 36 Stunden vor dem Beginn der neuen Arbeitswoche entspricht. Diese Ersatzruhe muss direkt vor der nächsten wöchentlichen Ruhezeit liegen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wen betrifft die Ersatzruhe?
Diese Regelungen betreffen alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sollen insbesondere die schwächere Partei im Arbeitsverhältnis schützen – die Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind daher gefordert, die Arbeits- und Pausenzeiten genau zu erfassen und bei der Personaleinsatzplanung und Schichtgestaltung die geltenden Ruhezeiten zu beachten.
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