Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Österreich das neue Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses Gesetz gewährleistet, dass Menschen mit Behinderung Dienstleistungen und Produkte uneingeschränkt und selbstständig nutzen können.
Von dieser Regelung sind Hersteller, Händler und Importeure betroffen – dazu zählen Produkte wie PCs, Selbstbedienungsterminals, Mobiltelefone sowie Apps und Webseiten, beispielsweise in den Bereichen Kommunikationsdienste und Bankdienstleistungen, sowie viele weitere Produkte, die ab diesem Datum in den Verkehr gebracht werden.
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WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN:
Ab dem 1. Januar 2025 sind österreichische Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern verpflichtet, einen Barrierefreiheitsbeauftragten einzustellen. Diese neue Position hat das Ziel, die Barrierefreiheit am Arbeitsplatz zu...
Die Digitalisierung hat die Arbeitswelt verändert – auch im Zusammenhang mit der Zeiterfassung und dem HR-Management. ISGUS zeigt Ihnen die Möglichkeiten mobiler Zeiterfassung und innovativen HR-Managements...
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