Die jüngsten Novellen zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) erweitern und präzisieren die Pflichtangaben, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten bei Beginn oder Änderung eines Arbeitsverhältnisses schriftlich übermitteln müssen. Damit soll mehr Transparenz geschaffen und die Rechte der Arbeitnehmer gestärkt werden.
Was bedeutet das für Arbeitgeber?
Alle Dienstzettel, die ab dem Stichtag 28. März 2024 ausgestellt werden, müssen den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dazu zählen unter anderem detailliertere Angaben zu Arbeitszeitregelungen, Entgeltbestandteilen und sonstigen Arbeitsbedingungen. Die Anforderungen sind klarer definiert, um Missverständnisse zu vermeiden und die Nachvollziehbarkeit zu erhöhen. Für Unternehmen bedeutet dies einen erhöhten organisatorischen Aufwand, insbesondere wenn viele Dienstzettel aktualisiert oder neu erstellt werden müssen.
Zudem ersetzt seit 1. Jänner 2025 der Begriff „Telearbeit“ den bisherigen Begriff „Homeoffice“. Telearbeit liegt vor, wenn ein Dienstnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen mit Informations- und Kommunikationstechnologie außerhalb des Unternehmens erbringt und schriftlich zwischen Dienstgeber und -nehmer vereinbart wird. Auch diese Neuerung muss in den Dienstzetteln und -verträgen entsprechend berücksichtigt werden.
ZEUS® HR-Management – Ihr digitaler Assistent für die Dienstzettelerstellung
ISGUS unterstützt Unternehmen mit der Softwarelösung ZEUS® HR-Management dabei, die neuen gesetzlichen Anforderungen sicher und effizient umzusetzen. Durch das integrierte Prozess- und Aufgabenmanagement werden die Personalverantwortlichen durch individuell anpassbare Prozesse geführt, die sicherstellen, dass alle relevanten Informationen vollständig und korrekt im Dienstzettel erfasst werden. So wird das Risiko von Fehlern oder fehlenden Angaben deutlich reduziert. Damit behalten Unternehmen jederzeit den Überblick darüber, welche Dienstzettel bereits erstellt, welche noch zu aktualisieren sind und welche Fristen einzuhalten sind. Verantwortliche werden automatisch an anstehende Aufgaben erinnert, was die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben erleichtert und den administrativen Aufwand minimiert.
Digitale Personalakte – mehr Übersicht und Mitarbeitereinbindung
Die digitale Ablage aller Dienstzettel und -verträge sorgt für eine strukturierte und jederzeit zugängliche Personalakte. Individuelle Filterfunktionen ermöglichen es, die Unterlagen nach verschiedenen Kriterien wie Beschäftigungsart, Abteilung oder Aktualitätsstatus zu sortieren und zu durchsuchen. Zusätzlich können Beschäftigte auch ihre eigenen Dokumente einsehen, was die Transparenz erhöht und das Vertrauen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stärkt.
Unser Fazit
Die AVRAG-Novellen bringen für Dienstzettel ab dem 28. März 2024 neue Mindestanforderungen mit sich, die Unternehmen vor organisatorische Herausforderungen stellen. Dienstgeber müssen alle Dienstzettel und -verträge, die sie Dienstnehmern ab diesem Datum ausgestellt haben, an die gesetzlichen Neuerungen anpassen. Dies gilt auch für alle Telearbeitsvereinbarungen, die ab 1. Jänner 2025 zwischen Dienstgeber und -nehmer abgeschlossen werden. Bestehende Homeoffice Vereinbarungen bleiben davon allerdings unberührt.
Mit ZEUS® HR-Management von ISGUS gelingt die Umsetzung dieser Vorgaben einfach, transparent und rechtssicher. Die digitale Personalakte unterstützt nicht nur bei der Verwaltung, sondern fördert auch die Kommunikation und das Vertrauen im Arbeitsverhältnis.
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