EuGH-Urteil Zeiterfassung » Zukunftsfähige Lösungen von ISGUS

Stechuhr für alle in Zeiten von New Work? 

In der Rechtssache C-55/18 hat die spanische Gewerkschaft CCOO gegen eine Niederlassung der Deutschen Bank in Spanien Klage erhoben. Das darauf folgende Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH)  zur Arbeitszeiterfassung ist omnipräsent. Alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Unternehmen die täglich geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Unternehmen sind verpflichtet eine objektivezuverlässige und öffentlich zugängliche Arbeitszeiterfassung einzuführen. 

Arbeitszeiterfassung in Österreich?

Österreich ist ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union, wodurch das Urteil des EuGH in nationales Recht transformiert werden muss. In Österreich besteht bereits schon eine gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung. Ein Blick auf weitere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union zeigt, dass eine vollständige Umsetzung des Urteil auf sich warten lässt. 

ISGUS hat die Lösung für Sie! 

Die moderne ZEUS® Zeiterfassung von ISGUS erfüllt alle Anforderungen einer objektivenzuverlässigen und öffentlich zugänglichen Arbeitszeiterfassung. Mit der ZEUS® Zeiterfassung arbeiten Sie jederzeit und von überall stets rechtssicher und lösen innovativ alle Aufgaben der Zeitwirtschaft. ZEUS® kann dabei in jeder Branche und Unternehmensgröße eingesetzt werden. Der skalierbare Funktionsumfang und die modulare Ausbaufähigkeit ermöglichen Ihnen die Erweiterung zum umfassenden Workforce ManagementZEUS® ist die Löung für Ihre Zeitwirtschaft und für die Zukunft Ihres Unternehmens.